GYNÄKOLOGIE

Die Krebsfrüherkennung der zwei häufigsten weiblichen Krebserkrankungen, nämlich Brustkrebs und Gebärmutterhalskrebs, gehört zu den vordringlichsten Aufgaben der Vorsorgeuntersuchung. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beinhalten dabei folgende Untersuchungen:

Ab dem 20. Lebensjahr erfolgt die Spiegeleinstellung des Gebärmuttermundes mit Abstrichentnahme vom Muttermundskanal (Pap-Abstrich) zur Vermeidung von Gebärmutterhalskrebs durch frühzeitige Erkennung von Vorstufen sowie eine bimanuelle Tastunterschung des Unterleibs. Seit Januar 2020 erfolgt bei Frauen ab 35 Jahren alle drei Jahre ein kombinierter Test aus Abstrichentnahme und HPV-Test (Untersuchung auf Humane Papillomaviren als Hauptursache für Gebärmutterhalskrebs).

Zwischen dem 18. – 25. Lebensjahr wird jährlich ein Chlamydientest aus dem Urin angeboten, um unbemerkte Infektionen feststellen zu können. Bei rechtzeitiger und korrekter Behandlung inklusive Partnertherapie können so in den meisten Fällen Folgeschäden, die bis hin zur Unfruchtbarkeit führen könnten, vermieden werden.

Ab dem 30. Lebensjahr gehört auch die Tastuntersuchung der Brust zum gesetzlichen Programm. Diese führen wir bei unseren Patientinnen schon ab dem 20. Lebensjahr durch, da auch in dieser Altersgruppe bereits knotige Veränderungen der Brust oder auch gesundheitsrelevante Tumorbildungen vorkommen können.

Ab dem 50. Lebensjahr erfolgt darüber hinaus noch die digitale Untersuchung des Enddarmes sowie ein Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl (jährlich zwischen dem 50 und 55 Lebensjahr) zur Früherkennung von Darmkrebs.

Ab dem 55. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf insgesamt 2 Darmspiegelungen (Früherkennungskoloskopien) im Abstand von 10 Jahren oder auf einen Test auf okkultes Blut im Stuhl alle zwei Jahre.

Vom 45. bis 75. Lebensjahr besteht die Möglichkeit zur Mammographie alle 2 Jahre.

Ein Frühstadium von Eierstockkrebs oder Gebärmutterhöhlenkrebs ist nicht tastbar. Auch viele Brusttumore sind ebenfalls nicht zu tasten und auch häufig in der Mammographie nicht erkennbar. Daher raten wir grundsätzlich zur regelmäßigen Durchführung sowohl der vaginalen Ultraschalluntersuchung als auch des Brustultraschalls (siehe Gynäkologische Ultraschalldiagnostik), da Veränderungen in diesen Organen dadurch oft schon frühzeitig sichtbar gemacht werden können.

Vaginaler Ultraschall (über die Scheide)

Zur Erkennung von Zysten, Tumoren und anderen krankhaften Befunden an den Eierstöcken und der Gebärmutter ist die vaginale Ultraschalluntersuchung unerlässlich. Diese Untersuchung ist völlig ungefährlich, schmerzlos und bietet Ihnen ein sofortiges Ergebnis. Häufig können frühe bösartige Erkrankungen erkannt werden, die bei der reinen Tastuntersuchung erst massive Ausmaße annehmen müssen, um diagnostiziert werden zu können.

Mammasonographie (Brustultraschall)

Etwa jede 8. Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs, wobei der Anteil an jüngeren Frauen (Frauen unter 40 Jahren) stetig steigt. Ein Großteil der bösartigen Veränderungen wird von der Frau selbst entdeckt. Daher ist die regelmäßige geübte Selbstuntersuchung sehr wichtig. Um jedoch nicht tastbare, aber gegebenenfalls gesundheitsrelevante Brustveränderungen trotzdem zu erkennen, sind die Ultraschalluntersuchung sowie die Mammographie der Brust sehr hilfreich.

Bei der Mammasonographie werden beide Brüste sowie beide Achselhöhlen mit einer Ultraschallsonde nach einem vorgegebenen Schema schmerzfrei und ohne Strahlenbelastung untersucht, um mögliche Veränderungen festzustellen. Der größte Teil nicht tastbarer gut- und bösartiger Brusttumore kann durch die Sonographie entdeckt werden. Die Größe bei der Erstdiagnose ist der entscheidende Faktor für die weitere Prognose! Denn je kleiner der Tumor ist, desto größer ist die Chance der Heilung und des Brusterhalts.

M2-PK Stuhltest zur Darmkrebsvorsorge (ScheBo)

Darmkrebs ist nach Brustkrebs der zweithäufigste bösartige Tumor bei Frauen. Er ist heilbar, jedoch nur, wenn er frühzeitig erkannt wird. Bei etwa 90% aller Fälle entsteht er aus vorerst gutartigen Darmpolypen, die in der Regel keine Beschwerden verursachen und meist nur mit Hilfe der Darmkrebsvorsorge aufgespürt werden können. Mit Hilfe des M2-PK Stuhltests kann ein bestimmtes Enzym, welches von Polypen und Tumoren gebildet wird, nachgewiesen werden und damit zur Früherkennung beitragen. Vorteile liegen in der deutlich höheren Trefferquote im Vergleich zum klassischen Hämoccult-Test, der einfachen Handhabung (nur eine Stuhlprobe notwendig anstelle von dreien) sowie der fehlenden Notwendigkeit zur vorherigen Diät, da es keine Verfälschung durch Nahrungsmittel gibt.

NMP22-Bladder Check Test zur Blasenkrebsvorsorge

Der neue Test NMP22-Bladder Check ermöglicht eine frühzeitige Diagnose des Harnblasenkarzinoms. Aus dem Urin wird dabei ein Markerprotein für das Blasenkarzinom gewonnen. Besonders empfehlenswert ist dieser Test für folgende Risikogruppen:

  • Raucherinnen (dreifach erhöhtes Erkrankungsrisiko)
  • Tankwartinnen, Angestellte an Tankstellen
  • Friseurinnen
  • Malerinnen
  • Mitarbeiterinnen der Gummi-, Farbstoff- oder Lederindustrie
  • Patientinnen mit chronischen Blaseninfektionen

Wenn Sie aufgrund einer bösartigen Erkrankung im gynäkologischen Bereich behandelt worden sind, ist es sehr wichtig, dass Nachsorgeuntersuchungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Eine Tumornachsorge hat zur Aufgabe:

  • ein Wiederauftreten der Krankheit (Tumorrezidiv) zu erkennen
  • Begleit- oder Folgeerkrankungen festzustellen und zu behandeln
  • Ihnen bei körperlichen, seelischen und sozialen Problemen zu helfen

Die Nachsorgeuntersuchung beinhaltet ein eingehendes Gespräch, eine gynäkologische Untersuchung und bei Bedarf die Anordnung verschiedener zusätzlicher Untersuchungen.

Der erste Besuch bei einer Frauenärztin ist meistens sehr aufregend. Daher kann die Mutter, Schwester oder Freundin gern zur Unterstützung mitgebracht werden. Häufig ist eine Untersuchung auf dem gynäkologischen Stuhl bei den ersten Besuchen nicht notwendig. Zunächst ist erst einmal das persönliche Gespräch wichtig, bei dem oft Fragen rund um den Zyklus, die Monatsblutung, Fruchtbarkeit sowie die Gebärmutterhalskrebsimpfung beantwortet werden können. Ein besonderes Anliegen ist uns das Thema Verhütung, zu dem wir jederzeit gern ausführlich, individuell und risikoadaptiert beraten. Bei besonderen Fragestellungen bieten wir darüber hinaus auch die Ultraschalluntersuchung über den Bauch an, um den Unterleib mit der Gebärmutter und den Eierstöcken untersuchen zu können.  Auch bei sehr jungen Patientinnen im Kindesalter kann aufgrund von akuten oder wiederkehrenden Beschwerden eine Untersuchung sinnvoll sein, die wir mit besonderer Vorsicht und Sensibilität kindgerecht vornehmen.

Gewollter Schutz vor Schwangerschaft ist in bestimmten Lebensphasen ein Grundbedürfnis der meisten Frauen. Als Laie kann man aufgrund der Vielfalt der Verhütungsmethoden kaum einschätzen, welche Option in der individuellen Situation optimal ist. Auch der Rat der besten Freundin hilft nicht weiter bei der Beurteilung von Antibabypillen und Minipillen unterschiedlichster Zusammensetzung und Dosierung, bei Dreimonatsspritzen, Verhütungsring, Gelbkörperhormonimplantaten sowie bei verschiedenen Sorten von Spiralen mit und ohne Hormonabgabe.

Bei dem Wunsch nach hormonfreier sicherer Verhütung stellt zum Beispiel selbst für Frauen ohne vorherige Geburt eines Kindes nach wie vor die langjährig bewährte Kupferspirale ein sehr schonendes Verfahren dar, ohne ein erhöhtes Verletzungs- oder Infektionsrisiko im Vergleich zu Kupferkette (Gynefix) oder dem Kupferperlenball. Bei der Kupferkette bleibt darüber hinaus zu berücksichtigen, dass ein Restrisiko für den Verbleib eines Metallclips in der Gebärmutterwand besteht, und bei dem Kupferperlenball ist möglicherweise ein geringfügig erhöhtes Risiko für das Verrutschen bzw. eine Ausstoßung zu beachten. Daher sind diese zwei Verfahren nur in seltenen Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll und zumeist der Einsatz einer Kupferspirale oftmals die zu bevorzugende Variante.

Eine individuelle, risikoadaptierte Beratung ist daher äußerst wichtig, um eine optimale Risiko-Nutzen-Abwägung unter Berücksichtigung anderer Begleitfaktoren wie zum Beispiel Zykluseigenschaften, Haut- und Haarbild, Lebensalter, zukünftige Familienplanung etc. vornehmen zu können.

Entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts raten wir unbedingt zur Durchführung der Gebärmutterhalskrebs-Impfung. Die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) mit Gardasil@9 wird für alle Mädchen (und auch Jungen) im Alter von 9 bis 14 Jahren zwei Mal, danach bis zum Alter von 18 Jahren (also bis zum 18. Geburtstag) drei Mal empfohlen. Sie führt zu einem hoch effektiven Schutz vor Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen sowie vor der Ausbildung von Genitalwarzen, sogenannten Kondylomen. Die Impfserie sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Aber auch Frauen, die bereits sexuell aktiv sind, können von der Impfung noch profitieren. Ein vollständiger Schutz vor Gebärmutterhals- und Scheidenkrebs kann nicht versprochen werden, aber eine deutliche Risikoverminderung!

Neuere Erkenntnisse zeigen inzwischen, dass selbst Frauen, die bereits an Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs erkrankt und operativ behandelt worden sind, durch eine anschließende Schutzimpfung sogar ihr Rückfallrisiko reduzieren können. Daher übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen nach vorheriger Antragstellung auch hierfür die Kosten.

Als unerwünschte, jedoch seltene Wirkungen können kurzfristig lokale Reaktionen wie Schmerzen, Rötungen, Schwellungen, Juckreiz oder Blutungen an der Einstichstelle vorkommen. Auch Fieber oder Kopfschmerzen können im Allgemeinen nach Impfungen auftreten. Es wurden bisher keine schwerwiegenden Nebenwirkungen beobachtet.

Bitte beachten Sie: auch nach einer HPV-Impfung sollten Sie regelmäßig zur Krebsvorsorge gehen. Die Krebsvorsorge beinhaltet weit mehr als nur den Abstrich vom Muttermund.

Zur Durchführung der Impfung bringen Sie bitte Ihren Impfausweis mit!

Viele Frauen leiden unter akuten oder auch immer wiederkehrenden Infektionen des Genitalbereiches. Langwierige und oft hartnäckige Verläufe führen oft zu Einbußen der Lebensqualität. Die meisten Scheideninfektionen können durch die Blickdiagnose, die Beurteilung des pH- und KOH-Testes und Anfertigung eines Abstrichpräparates für das Lichtmikroskop beurteilt und angemessen behandelt werden. Bei speziellen Fragestellungen kann es sinnvoll sein, eine Anzüchtung – sogenannte Kultur – anzufertigen und vom Labor beurteilen zu lassen. Dazu gehört u.a. eine Pilzkultur aus dem Scheidensekret bei langwierigen Pilzinfektionen oder auch genaue Kultivierung und Bestimmung der bakteriellen Keime insbesondere im Rahmen der Schwangerschaft zur Frühgeburtsprophylaxe. Auch ein genauer Keimnachweis aus dem Urin bei chronischen Harnwegsinfekten ist oftmals hilfreich. Dies ermöglicht häufig eine gezielte Therapie und vermeidet unnötige uneffektive Behandlungen.

Hormonuntersuchungen werden in unserem eigenen Labor durchgeführt. Speziell geschulte medizinisch-technische Assistentinnen, hochpräzise Geräte und qualitativ hochwertige Testsubstanzen gewährleisten korrekte Ergebnisse. Die Indikation (Veranlassung) für die verschiedensten Parameter und ihre Interpretation ist Sache des versierten Gynäkologen. Einsatzbereiche sind vor allem

  • unerfüllter Kinderwunsch
  • Störungen der Monatsblutung
  • unerwünschter Haarwuchs
  • Haarausfall
  • Akne
  • Störungen der Sexualität
  • Wechseljahresbeschwerden
  • allgemeiner Leistungsmangel.

Die Wechseljahre verlaufen bei jeder Frau ganz unterschiedlich, auch Beginn und Ende sind sehr individuell. Die Produktion der Geschlechtshormone ist starken Schwankungen ausgesetzt und so sind auch die Verläufe und Beschwerden unterschiedlich in Häufigkeit und Intensität.

Mit Abnahme der Produktion der Geschlechtshormone durch die Eierstöcke kommt es zu einem Mangel an Östrogen und Progesteron, was zu unterschiedlichsten Symptomen führen kann. Dazu zählen anfangs meistens Blutungsunregelmäßigkeiten, Stimmungsschwankungen und prämenstruelle Beschwerden.

Später kann es bei einigen Frauen zu Beschwerden kommen wie Hitzewallungen, Schweißausbrüchen, Schlafstörungen, Gelenkschmerzen, Abgeschlagenheit, Depression, Aggressivität, gesteigerter Nervosität mit Herzrasen, Störungen der Sexualität etc. Die Folgen sind häufig ein chronisches Erschöpfungssyndrom, berufliche Überlastung, Angst vor dem beruflichen Versagen, Partnerschaftsprobleme und sogar Rückzug aus der Öffentlichkeit und dem Freundes- und Familienkreis.

Der Östrogenmangel kann außerdem in den folgenden Jahren zu organischen Veränderungen wie Scheidentrockenheit, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr, wiederkehrenden Blasenentzündungen, Blasen- und Senkungsproblemen, Gewichtszunahme, Haut- und Haarproblemen und Osteoporose führen. Fitness und Bewegung, gesunde Ernährung, Prävention von Herzkreislauferkrankungen, Demenz und Osteoporose gewinnen dann noch stärker an Bedeutung.

Eine genaue Beurteilung der Wechseljahresbeschwerden beinhaltet neben der gründlichen Symptomanalyse häufig auch eine Untersuchung der Hormone. Die Behandlungsmöglichkeiten sind ebenso breit gefächert wie die Symptome. Im Vordergrund steht die Hormonersatztherapie mit einer kaum überschaubaren Vielfalt an Substanzen, die in den unterschiedlichsten Darreichungsformen angeboten werden. Hier ist die individuelle und risikoadaptierte Beratung von entscheidender Bedeutung. Naturheilmittel können eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung darstellen.

Wechseljahre sind dann keine Katastrophe mehr, sondern können tatsächlich auch den Blick für eine neue persönliche Perspektive ergeben.

Bei bestehendem Kinderwunsch sind bereits im Vorfeld einer Schwangerschaft einige Dinge zu beachten, die wir gern mit Ihnen in einem ausführlichen Beratungsgespräch erörtern. Dazu gehören u.a. die Überprüfung und Vervollständigung des Impfschutzes durch den Hausarzt, die Einnahme von ausreichend Folsäure und Jod, eine zahnärztliche Kontrolle sowie eine optimale Einstellung der Werte bei vorbekannten Erkrankungen wie Schilddrüsenfunktionsstörungen, Diabetes oder Bluthochdruck. Auch eine Umstellung und Anpassung bestimmter Medikamente bei Vorerkrankungen wie beispielsweise Epilepsie, Depressionen, Multipler Sklerose oder bestimmten Autoimmunerkrankungen sollte im Vorfeld mit Ihrem behandelnden Arzt abgesprochen werden.

Eine Gewichtsreduktion bei starkem Übergewicht und das Einstellen eines Nikotinkonsums sollten möglichst vor einer geplanten Schwangerschaft angestrebt werden.

Sollte es zu Schwierigkeiten bei der Konzeption kommen, erfolgt eine gründliche Erhebung der Krankengeschichte sowie eine ebenso gründliche gynäkologische Untersuchung. Gern beraten wir Sie zum Erkennen der fruchtbaren Tage und führen in bestimmten Situationen eine Hormonanalyse oder ein Zyklusmonitoring mittels Vaginalultraschall durch. Auch die Einbeziehung des Partners ist wichtig, bei dem unter Umständen ebenfalls eine Kontrolluntersuchung oder ein Spermiogramm sinnvoll sein kann.

In einigen Fällen ist vor einer Behandlung auch eine operative Abklärung erforderlich. Hierzu gehören die Spiegelung der Gebärmutter (Hysteroskopie), die Spiegelung der Bauchhöhle (Laparoskopie) und die Durchgängigkeitsprüfung der Eileiter (Chromopertubation) in einer Narkose, die in der Regel als ambulanter Eingriff in einer Klinik Ihrer Wahl durchgeführt werden können.

Es gibt auch vielversprechende alternative Behandlungsmethoden bei unerfülltem Kinderwunsch. Wir arbeiten mit verschiedensten spezialisierten Einrichtungen zusammen und können Sie individuell beraten.

Ein Großteil der Frauen leidet im Laufe des Lebens unter ungewolltem Urin- oder Stuhlverlust und oft auch unter Beckenbodenschwäche mit Senkung der Organe des kleinen Beckens. Risikofaktoren sind bekanntlich Schwangerschaften und Geburten, Übergewicht, hohes Lebensalter, chronischer Husten, ständige schwere körperliche Arbeit, Bindegewebsschwäche, chronische Verstopfung, bestimmte Medikamente und neurologische Erkrankungen.

Auch sehr junge Frauen können bereits betroffen sein und dadurch eine starke Einschränkung Ihrer Lebensqualität erleiden.

Zur genauen Beurteilung sowohl der Inkontinenzform als auch der Senkungsproblematik erfolgt durch uns eine ausführliche Erhebung der Krankengeschichte mit anschließender gründlicher gynäkologischer Untersuchung. Dabei können die Ausprägung und der Schweregrad durch die Blickdiagnose aber auch durch gezielte Tests (zum Beispiel Stresstest und Ertastung der Anspannungsfähigkeit der Beckenbodenmuskulatur) sowie mittels vaginaler Ultraschalluntersuchung festgestellt werden.

Für die Behandlung gibt es mehrere Therapieansätze. Eine ausreichende Durchblutung und Stärkung der Vaginalhaut sowie der Blasenwände kann oftmals durch die Anwendung einer örtlichen Therapie und die konsequente Durchführung von Beckenbodentraining bereits zu einer deutlichen Verbesserung beitragen. Auch der Einsatz von Medikamenten oder die Anpassung eines Pessars (Scheidenringe oder –Würfel) können in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Unter Umständen ist aber auch eine operative Therapie notwendig. Diesbezüglich steht eine individuelle Beratung und Therapie zur Verbesserung des alltäglichen Lebens im Vordergrund.

PRÄNATALDIAGNOSTIK UND SCHWANGERSCHAFT

Das Mutterschutzgesetz beinhaltet die Betreuung von normalen und Risikoschwangerschaften. Die Mutterschaftsvorsorge sieht eine Vielzahl von bestimmten Laboruntersuchungen vor. Dazu gehören die Blutgruppenbestimmung, der Rötelntest, Chlamydientest, HIV-Test auf Wunsch, Antikörpersuchtest, Syphilis-Test, Zuckerbelastungstest und Hepatitis B-Test sowie regelmäßige Urinuntersuchung mit Kontrolle von Blutdruck, Gewicht und Eisenwert. Darüber hinaus sind insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft vorgesehen, die das Grundgerüst der Betreuung bilden:

  1. Screening: 9.-12. SSW (Intaktheit der Schwangerschaft, Einling/Mehrlinge, Auffälligkeiten)
  2. Screening: 19.-22. SSW (Fehlbildungsausschluss, Organscreening)
  3. Screening: 29.-32. SSW (Lage des Kindes, Gewichtsschätzung, Beurteilung von Fruchtwassermenge und Plazentalage)

Unter Umständen können erhöhte Risiken im Rahmen dieser Basisdiagnostik nur mit Verzögerung oder auch gar nicht festgestellt werden. Daher empfehlen wir aus medizinischer Sicht eine Inanspruchnahme der von uns angebotenen erweiterten Ultraschalluntersuchungen, die allerdings zur Zeit noch keine Kassenleistung sind, eventuell aber anteilig von der Krankenkasse erstattet werden. Dazu gehören Ultraschallkontrollen möglichst im Rahmen jeder Mutterschaftsvorsorge (anfangs alle 4 Wochen, ab der 32. SSW alle 2 Wochen), um das zeitgerechte kindliche Wachstum besser beurteilen zu können. Die ergänzende Erkennung von Fruchtwasserveränderungen und Durchblutungsstörungen (mittels Dopplersonographie) in mütterlichen und kindlichen Gefäßen kann dabei rechtzeitig Aufschluss geben über eine mögliche Mangelversorgung des Kindes, die oftmals einhergeht mit hohen Risiken für Kind und Mutter.

Selbstverständlich ist es aber abgesehen vom medizinischen Aspekt auch für die werdenden Eltern stets ein bewegendes Ereignis das ungeborene Kind regelmäßig per Ultraschall sehen zu können.

Im Rahmen unseres erweiterten Ultraschall-Angebots freuen wir uns, Ihnen auch die dreidimensionale Darstellungen des Kindes (3D) und seiner Bewegungen in Echtzeit (4D) anbieten zu können. Durch unsere sehr modernen Ultraschallgeräte können oft plastische Aufnahmen des Kindes in Bewegung in high-end 4D-Technik entstehen und gelungene Ausschnitte auf Wunsch auch als Videoaufzeichnung mitgegeben werden.

Die Blutflussuntersuchung des Ungeborenen und der Mutter, die sogenannte Dopplersonographie, kann frühzeitig eine Mangelversorgung des Kindes anzeigen. Dies kann zum Beispiel im Rahmen von Wachstumsstörungen bei Leistungsschwäche des Mutterkuchens (Plazentainsuffizienz) mit Gefährdung für Mutter und Kind der Fall sein. Auch erhöhte Risiken für eine Bluthochdruckerkrankung in der Schwangerschaft mit potentieller Schwangerschaftsvergiftung (Präeklampsie) können durch die Untersuchung häufig frühzeitig festgestellt werden. Daher stellt diese Untersuchung bei verschiedenen Fragestellungen und Indikationen eine unerlässliche Ergänzung zur Ultraschall- und CTG-Diagnostik dar.

Aus dem Blut schwangerer Frauen lassen sich ab der 11. Schwangerschaftswoche ohne zeitliche Begrenzung Zellen des Mutterkuchens gewinnen, die eine Untersuchung auf chromosomale Erkrankungen des ungeborenen Kindes wie Trisomie 21 (Down-Syndrom) und andere Chromosomenstörungen ermöglichen. Auf Wunsch kann ebenfalls das Geschlecht des Kindes bestimmt und ab der 14+0 Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden. Zur Erkennung anderer organischer Fehlbildung wird dieser Test stets in Kombination mit einem ausführlichen erweiterten Ultraschall des Kindes empfohlen. Die Untersuchung ist für Sie und das Kind ungefährlich und kann mit einer Sicherheit von bis zu 99 % ein Down-Syndrom ausschließen (für andere Chromosomenstörungen liegen die Aussagewerte bisher etwas darunter). Eine 100%ige Sicherheit kann nur eine invasive Untersuchungsmethode wie zum Beispiel eine Fruchtwasserpunktion erreichen, diese birgt allerdings ein geringes Risiko für eine Fehlgeburt und wird daher nur bei Auffälligkeiten im NIPT oder im Ultraschall empfohlen.

Ab dem 1.7.2022 werden die Kosten für einen nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) in der Regel von den Krankenkassen übernommen, der ergänzende Ultraschall bleibt jedoch weiterhin kostenpflichtig. Die Krankenkassen übernehmen die Laborkosten für den NIPT dann, wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat oder der Test in der persönlichen Situation der Patientin notwendig erscheint. Hierzu beraten wir Sie gern. Die Kostenübernahme für den NIPT können Sie im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Nach Literaturangaben sind bis zu 20 % der Schwangeren von Schwangerschaftsdiabetes betroffen. Da diese Erkrankung ohne Behandlung zu schwerwiegenden Komplikationen in der Schwangerschaft und bei der Geburt und zu Folgeschäden sowohl bei der Mutter als auch beim Kind führen kann, sind eine frühzeitige Erkennung und Behandlung sehr wichtig. Nur der Zuckerbelastungstest bringt hier Klarheit. Dieser wurde erfreulicherweise vor einigen Jahren auch von der gesetzlichen Krankenkasse in das Programm zur Mutterschaftsvorsorge aufgenommen und ist daher nicht mehr kostenpflichtig. Zunächst wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche eine einstündige Untersuchung durchgeführt, unabhängig von Tageszeit oder vorheriger Nahrungsaufnahme. Bei auffälligem Testergebnis sollte ein präziserer Zwei-Stunden-Test erfolgen. Im Optimalfall sollten dann folgende Bedingungen erfüllt sein: ab dem Vorabend ab 22 Uhr Einhalten einer Nüchternperiode von mindestens 8 Stunden, Testbeginn möglichst zwischen 6 und 9 Uhr, Weglassen von Medikamenten wie L-Thyroxin oder Cortison, keine akute Erkrankung mit Fieber, kein Nikotinkonsum vor und während des Tests und ruhiges Sitzen in Labornähe während des Tests. Im Falle der Bestätigung eines Schwangerschaftsdiabetes ist eine Vorstellung beim Diabetologen zur Anleitung der Blutzuckerselbstmessung sowie Diätberatung notwendig. Ist auch unter diätetischen Maßnahmen der Blutzuckerspiegel regelmäßig und dauerhaft zu hoch, kann es notwendig sein eine Insulintherapie einzuleiten. Entscheidend ist, dass die Blutzuckerspiegel möglichst optimal eingestellt werden. Dann kann ein unauffälliger Schwangerschaftsverlauf ermöglicht werden ohne erhöhte Risiken für Komplikationen und Langzeitfolgen

Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den Erreger „Toxoplasma gondii“ von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Eine Infektion erfolgt hauptsächlich durch Katzenkontakt (Katzenkot) oder durch den Genuss von rohem Fleisch (Mett oder Tartar, Schinken, Salami) oder nicht durchgebratenem Fleisch. Auch ungewaschenes Obst, Gemüse und Salat sowie Schmutz- und Schmierinfektionen mit kontaminierter Erde, z.B. bei der Gartenarbeit, können einen Übertragungsweg darstellen.

Ein Teil der Frauen im gebärfähigen Alter hat diese Erkrankung meist unbemerkt durchgemacht und ist daher geschützt. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können allerdings schwere Missbildungen mit Gehirnschäden und Erblindung beim Ungeborenen entstehen.

Durch eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft kann frühzeitig festgestellt werden, ob ein Immunschutz gegen Toxoplasmose besteht.

Bei fehlender Immunabwehr sollten weitere Kontrolluntersuchungen erfolgen, um eine symptomfreie Erstinfektion in der Schwangerschaft rechtzeitig zu erkennen und durch Einleitung einer medikamentösen Therapie das Kind vor Schäden schützen zu können.

Diese Leistung ist bisher nicht Bestandteil der routinemäßigen Mutterschaftsvorsorge, so dass Sie die Kosten hierfür selbst tragen müssen.

Etwa 20 – 30 % aller schwangeren Frauen haben eine Besiedlung mit Streptokokken der Gruppe B im Genitalbereich. Außerhalb der Schwangerschaft hat dies keinen Krankheitswert, da diese Bakterien keine Beschwerden verursachen. Allerdings können die Keime im Rahmen einer spontanen Entbindung auf das Kind übertragen werden und in seltenen Fällen zu schweren Infektionen mit Lungen- oder Hirnhautentzündungen bis hin zur tödlichen Blutvergiftung führen. Daher wird von der Fachgesellschaft der Deutschen Gynäkologen zu einer Testung auf B-Streptokokken bei jeder Schwangeren zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche geraten. Trotzdem ist diese Untersuchung bedauerlicherweise noch immer keine Kassenleistung.

Für die Untersuchung ist lediglich ein Abstrich vom Genitalbereich erforderlich, welcher zur gezielten Kultivierung in ein Labor geschickt wird. Sollten bei Ihnen B-Streptokokken nachgewiesen werden, wird eine Gabe von Antibiotika unter der Geburt empfohlen, um das Infektionsrisiko für das Kind zu minimieren. Eine Antibiotikatherapie längere Zeit vor der Geburt ist nicht ratsam, da die B-Streptokokken relativ schnell nach Beendigung der Therapie wieder nachweisbar sind.

Die Keuchhusten-Infektion ist erschreckenderweise die häufigste Todesursache aller kleinen Kinder im ersten Lebensjahr.

Aus diesem Grund hat die ständige Impfkommission der Bundesrepublik Deutschland (STIKO) die Empfehlung gegeben, dass alle Schwangeren ca. 10 Wochen vor der Entbindung gegen Keuchhusten geimpft werden sollen, unabhängig davon wie lange die letzte Keuchhusten-Impfung zurückliegt. So sind die Neugeborenen durch die erworbenen mütterlichen Antikörper ab dem Tag der Geburt vor schweren Krankheitsverläufen geschützt, in einer Lebensphase, wo sie selbst noch nicht geimpft werden können.

Genutzt werden dafür Kombinationsimpfstoffe gegen Keuchhusten. Wir verwenden: Pertussis (Keuchhusten), Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf) ggf. mit Polio (Kinderlähmung).

Risiken für das Ungeborene bestehen nicht, der zu erwartende Schutz ist hoch.

Wie bei den meisten Impfungen besteht ein geringes Risiko für die Schwangere für eine sehr seltene Unverträglichkeit, die sich in Schmerzen an der Einstichstelle bemerkbar machen kann. Allergische Reaktionen sind theoretisch denkbar, aber extrem selten.

Die Empfehlung der STIKO ist außerordentlich sinnvoll und wir raten aktiv allen Schwangeren dazu.

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) kann akute Erkrankungen der Atemwege auslösen, wobei schwere Verläufe mit Lungenentzündungen und Bronchiolitis hauptsächlich bei Säuglingen und Kleinkindern (unter 2 Jahren) sowie auch Erwachsenen ab 60 Jahren auftreten.

Aus diesem Grund erteilte die Europäische Kommission im August 2023 dem ersten RSV-Impfstoff die Zulassung, der die beiden Hauptrisikogruppen schützen soll. Es ist davon auszugehen, dass auch die ständige Impfkommission der Bundesrepublik Deutschland (STIKO) diese Empfehlung in Kürze in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufnehmen wird. Bis dahin ist der Impfstoff leider noch nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verabreichbar, sondern lediglich als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) möglich.

Die RSV-Impfung kann allen Schwangeren im letzten Schwangerschaftsdrittel ab ca. der 32. SSW empfohlen werden!

Damit ist ihr Säugling durch die erworbenen mütterlichen Antikörper auch in den ersten 6 Lebensmonaten vor dem RSV geschützt, in einer Lebensphase, wo es schwer an der Infektion erkranken kann.

Risiken für das Ungeborene bestehen nicht, der zu erwartende Schutz ist hoch.

Wie bei den meisten Impfungen besteht ein geringes Risiko für die Schwangere für eine sehr seltene Unverträglichkeit, die sich in Schmerzen an der Einstichstelle bemerkbar machen kann. Allergische Reaktionen sind theoretisch denkbar, aber extrem selten, ebenso Kopfschmerzen oder Muskelschmerzen.

CMV (Cytomegalie) und Parvovirus (Ringelröteln) Infektionen sind Viruserkrankungen, die viele Frauen als fieberhafte Infekte ggf. mit Hautausschlag bereits im Kindes- und Jugendalter durchmachen. Die so entstandenen Antikörper schützen die Schwangere und ihr ungeborenes Kind. Eine Ersterkrankung insbesondere in der ersten Hälfte der Schwangerschaft kann zu schwerwiegenden Erkrankungen mit bleibenden Schäden beim Ungeborenen führen und sollte frühzeitig erkannt, behandelt und überwacht werden. Eine Blutentnahme in den ersten Wochen der Schwangerschaft gibt Ihnen Auskunft, ob Sie die Viruserkrankungen bereits durchgemacht haben. Bei fehlendem Immunschutz können weitere Kontrollen per Bluttest im Verlauf eine frische Erstinfektion in der Schwangerschaft anzeigen und ermöglichen eine intensive Überwachung des ungeborenen Kindes.

Diese Leistung ist bisher nicht Bestandteil der routinemäßigen Mutterschaftsvorsorge, so dass Sie die Kosten hierfür selbst tragen müssen.