Sehr geehrte Patientin,
Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) kann akute Erkrankungen der Atemwege auslösen, wobei schwere Verläufe mit Lungenentzündungen und Bronchiolitis hauptsächlich bei Säuglingen und Kleinkindern (unter 2 Jahren) sowie auch Erwachsenen ab 60 Jahren auftreten.
Aus diesem Grund erteilte die Europäische Kommission im August 2023 dem ersten RSV-Impfstoff die Zulassung, der die beiden Hauptrisikogruppen schützen soll. Es ist davon auszugehen, dass auch die ständige Impfkommission der Bundesrepublik Deutschland (STIKO) diese Empfehlung in Kürze in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufnehmen wird. Bis dahin ist der Impfstoff leider noch nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verabreichbar, sondern lediglich als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) möglich.
Die RSV-Impfung kann allen Schwangeren im letzten Schwangerschaftsdrittel ab ca. der 30. SSW empfohlen werden! Damit ist ihr Säugling durch die mütterlichen Antikörper auch in den ersten 6 Lebensmonaten vor dem RSV geschützt, wenn das Neugeborene selbst noch keine Impfung erhalten kann.
Risiken für das Ungeborene bestehen nicht, der zu erwartende Schutz ist hoch.
Wie bei den meisten Impfungen besteht ein geringes Risiko für die Schwangere für eine sehr seltene Unverträglichkeit, die sich in Schmerzen an der Einstichstelle bemerkbar machen kann. Allergische Reaktionen sind theoretisch denkbar, aber extrem selten, ebenso Kopfschmerzen oder Muskelschmerzen.
Wenn die Impfung gewünscht sein sollte, sprechen Sie uns Ärztinnen gern an.
Sobald die Kosten für die Impfung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, informieren wir Sie umgehend.
Ihr Praxisteam