Sehr geehrte Patientinnen,
bitte beachten Sie, dass laut behördlicher Anordnung ab dem 1.10.2022 in allen Arztpraxen eine FFP2-Maskenpflicht besteht. Das Tragen einer medizinischen OP-Maske ist nicht mehr ausreichend.
Ihr Praxisteam
Sehr geehrte Patientinnen,
bitte beachten Sie, dass laut behördlicher Anordnung ab dem 1.10.2022 in allen Arztpraxen eine FFP2-Maskenpflicht besteht. Das Tragen einer medizinischen OP-Maske ist nicht mehr ausreichend.
Ihr Praxisteam